Kirchenvorstand


Der Kirchenvorstand leitet die evangelische Kirchegemeinde. Er trifft nahezu alle Entscheidungen, sowohl personeller als auch sachlicher Art im Rahmen des Haushaltes der Kirchengemeinde.

Da es zur Hauptaufgabe des Kirchenvorstandes gehöhrt, die Gemeinde zu leiten, beschäftigen sich die Kirchengemeinde-Vertreter vor allem mit der Frage, welche Aufgaben in der Gemeinde wahrgenommen werden sollen und können und wie dies geschehen kann.

Dabei ist der Kirchenvorstand natürlich auf das Engagement möglichst vieler Gemeindeglieder, ihre Kompetenz, Kreativität und ihre Ideen angewiesen. Darüber hinaus entsendet der Kirchenvorstand Vertreter aus der Gemeinde zu unterschiedlichen kommunalen Arbeitskreisen.

Alle sechs Jahre wählen die evangelischen Gemeindeglieder einer Kirchengemeinde den Kirchenvorstand. Neben den gewählten und berufenen Vertretern gehöhrt auch der Pfarrer zum Kirchenvorstand.