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Kirchliche Amtshandlungen
... sind Handlungen, die Christen bei lebensgeschichtlich relevanten Stationen begleiten. Die bekanntesten sind die Taufe, die Konfirmation, die kirchliche Trauung und die kirchliche Bestattung. Wird eine Amtshandlung nicht in der Heimatgemeinde vorgenommen, so benötigt man eine Dimissoriale. |
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Taufe
Bei der Taufe kann es natürlich von Gemeinde zu Gemeinde kleine Unterschiede geben. Ganz sicher aber ist es wichtig, dass Sie frühzeitig ein Termin zum Taufgespräch mit Ihrem Pfarrer / Gemeindebüro vereinbaren.
Die Taufe ist darüber hinaus das einzige wirklich ökumenische Sakrament. Sie wird von den verschiedenen christlichen Konfessionen untereinander anerkannt, sofern sie auf den Namen des dreieinigen Gottes mit Wasser vollzogen wird.
Zum Taufgespräch brauchen wir dann von Ihnen auf alle Fälle eine Geburtsbescheinigung des Kindes/der Kinder, die Sie vom Standesamt kostenfrei mit dem Vermerk "für religiöse Zwecke" erhalten haben und von jedem Paten einen Patenschein. Wenn Sie ein Stammbuch haben, sollten Sie dies bitte ebenfalls zum Taufgespräch mitbringen. Wir tragen die Taufe im Stammbuch ein. Außerdem erhalten Sie von uns am Tauftag eine Taufurkunde, sowie die Paten einen Patenbrief.
Im Taufgespräch werden gemeinsam der Taufspruch fest gelegt und die Details der Taufe besprochen. Zu Ihrer Vorbereitung haben wir eine Auswahl von möglichen Taufsprüchen zusammengestellt, oder Sie schauen sich ein wenig im Internet um. Ebenso können Sie sich eine Checkliste zur Vorbereitung der Taufe downloaden.
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Patenschein / Taufpate
Zur Taufe eines Kindes sollen Paten benannt werden, die den Weg des Kindes mit Fürbitte und Hilfe begleiten. Paten sind Vertreter der Gemeinde, die bei der Taufe versprechen, die Eltern darin zu unterstützen, dass das getaufte Kind, den christlichen Glauben kennenlernt und sein Leben einmal selber im Glauben gestalten kann. Das Patenamt ist kein juristisches Amt, sondern ein kirchliches Amt. Jeder konfirmierte Christ kann Pate werden.
Der Patenschein wird benötigt, wenn man Pate außerhalb seiner Heimatgemeinde werden möchte, er vom Gemeindebüro ausgestellt.
Wünschenswert wäre es, wenn Sie als zukünftiger Pate bei dem Taufgespräch, dass der Pfarrer mit den Taufeltern führen wird, dabei sein könnten. Sie haben dann auch die Möglichkeit mit dem Pfarrer noch weitere Fragen zu klären.
Wenn Sie einer anderen christlichen Konfession angehören, dann müssen Sie sich von Ihrem zuständigen Pfarramt eine Bescheinigung über Ihre Kirchenzugehörigkeit ausstellen lassen und diese dem Pfarrer beim Taufgespräch vor legen. Voraussetzung zur Übernahme eines Patenamtes in diesem Fall ist die Mitgliedschaft in einer der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland oder der Konferenz Europäischer Kirchen oder des Ökumenischen Rates der Kirchen angehörigen Kirche.
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Konfirmation
Bevor die Konfirmation mit der gesamten Gemeinde gefeiert wird, finden für die Konfirmanden vorher gemeinsame Treffen und Veranstaltungen statt. In diesen sollen die Konfirmanden in ihrem persönlichen Glauben bekräftigen und das Gemeinde- und Kirchenleben näher kennenlernen.
Wie jede Gemeinde diese Vorbereitungszeit auf die Konfirmation für die Konfirmanden gestalltet ist teilweise sehr unterschiedlich. In der Petrusgemeinde dauert diese Zeit etwas mehr als 1 Jahr, in der die Konfirmanden viel Erleben von gemeinsamen Übernachten in einer Kirche, der Konfinight bis hin zu Gestalltung von Gottesdiensten und dem Auswählen eines Konfirmationsspruches.
Die Anmeldung zur Konfirmation und der etwa ein jährigen Vorbereitungszeit findet am Anfang des Jahres in unserem Gemeindebüro statt. Die genauen Daten für die Anmeldung werden frühzeitig im Petrus-Gemeindebrief veröffentlicht. Zur Anmeldung bringen Sie bitte das Stammbuch bzw. den Taufschein mit.
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Kirchliche Hochzeit / Segnung
Die Kirchliche Trauung, das Bekenntnis vor Gott bis zur Ewigkeit ein Fleisch und Blut zu sein, ist für Christen eine lebensgeschichtlich relevantes Ereignis. Jedes Paar hat sicherlich ganz unterschiedliche Vorstellungen wie die kirchliche Trauung stattfinden soll.
Den Ablauf und die einzelnen Details der Trauung bespricht der Pfarrer frühzeitig mit ihnen in einem Gespräch. Bitte vergessen Sie nicht das Stammbuch mit dem Eintrag der standesamtlichen Trauung mitzubringen.
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Kirchliche Bestattung
Zu Trauer und Schmerz gesellt sich in diesen Stunden ein unangenehmer Zeitdruck, weil vieles geregelt und in die Wege geleitet werden muss. In dieser Zeit ist der Pfarrer der Ansprechpartner, der Sie auf die verschiedensten Weisen unterstützen, begleiten und Ihnen praktische Hilfe geben kann.
An dieser Stelle ein paar Informationen die Ihnen weiterhelfen. Zur Reglung der persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten benötigen Sie generell die Geburtsurkunde, Testament (bzw. Hinterlegungurkunde), Pensions- und Rentenpapiere sowie Krankenversicherungsunterlagen. Ebenso vorhandene Heiratsurkunde, (evtl. Scheidungsurteil), bei verwitweten die Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners oder bei Minderjährigen das Familienstammbuch mit vollständigen Eintragungen oder die Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde der Eltern.
Außerdem ist zu Überlegen, wie der Rahmen der Trauerfeier gestalltet werden soll. Angefangen bei der Frage welches Grab auf einem bestimmten Friedhof benutzt werden soll, bis hin zur Organistation und Einladung zur Trauerfeier der nächsten Verwandten und Freunde.
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Dimissoriale
Wollen Sie kirchliche Amtshandlungen (Taufe, Konfirmation, Trauung, Bestattung) bei einem anderen als dem Pfarramt des Hauptwohnsitzes vornehmen lassen, wird die sogenannte Dimissoriale benötigt. Dies ist eine schriftliche Zustimmung des (Wohnsitz-)Pfarramtes ihrer Heimatgemeinde, das gegen die Durchführung der Amtshandlung in der anderen Gemeinde, oder durch einen anderen Pfarrer keine Einwände oder Bedenken bestehen. Damit soll sichergestellt werden, dass mit der Durchführung der Amtshandlung keine kirchengemeindliche oder kirchenrechtliche Ordnung umgangen wird. Bei uns bekommen Sie die Dimissoriale im Gemeindebüro.
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Eintritt in die evangelische Kirche
Mitglied in der evangelischen Kirche wird man durch die Taufe.
Wiedereintreten können alle, die getauft und zuvor ausgetreten sind (z.B. auch aus der kath. Kirche) und ihren Wohnsitz im Bereich der EKD (Ev. Kirche in Deutschland) haben. Der Wiedereintritt kann in jeder evangelischen Kirchengemeinde erfolgen, so auch in der Petrusgemeinde. Bevollmächtig ist dazu der Pfarrer.
In Gießen gibt es einen Kirchenladen wo der Wiedereintritt ebenso einfach möglich ist. Wer wiedereintreten möchte, sollte Taufschein und Austrittsbescheinigung (falls noch vorhanden) mitbringen, dies ist aber nicht zwingend nötig. In der Regel ist man Mitglied in der Kirchengemeinde, in deren Gebiet man seinen ersten Wohnsitz hat. Man kann sich aber auch in eine Kirchengemeinde seiner Wahl umgemeinden lassen.
Wenn es gewünscht wird, kann ein Gespräch stattfinden, muss aber nicht. Es wird ein Formular ausgefüllt, das der Eintrittswillige und der Bevollmächtigte für den Wiedereintritt unterschreiben. Eine Ausfertigung bekommt der Eingetretene, die anderen Durchschläge geben wir an die Verwaltung weiter. Mit dem Tag des Wiedereintritts ist man Kirchenmitglied.
Als Kirchenmitglied kann man sich z. B. den Kirchenvorstand oder in andere Gremien wählen lassen. Man kann Taufpate werden und hat Anspruch auf alle kirchlichen Amtshandlungen.
Sofern man berufstätig ist oder ein Einkommen hat muss man Kirchensteuer, ab dem 1. des Folgemonats nach dem Wiedereintritt, zahlen. Die Höhe richtet sich nach der Einkommenssteuer. Die Kirchenmitgliedschaft muss dem Arbeitgeber mitgeteilt werden und die Lohnsteuerkarte beim Einwohnermeldeamt geändert werden (Sonderregelung für Kinder über 18 Jahre, evt. Änderung durch das Finanzamt). Für das folgende Kalenderjahr wird die Karte dann automatisch mit dem Vermerk für die Kirchensteuer versehen. Man sollte sich vergewissern, dass dies auch wirklich geschieht.
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Austritt aus einer Kirche
Austreten (Voraussetzung für den Übertritt in die andere Konfession) kann man nur beim Amtsgericht, in Gießen befindet sich dies in der Gutfleischstraße 1. Für den Austritt entstehen Kosten zur Zeit in Höhe von 25 Euro beim Amtsgericht, hierauf hat die Kirche keinen Einfluß. Eine telefonische Informations-Ansage, kann man zu den üblichen Telefonkosten, unter der Rufnummer 0641 / 934-2710 abrufen.
Der Austritt aus Freikirchen gestaltet sich einfacher. Mit einer schriftlichen Mitteilung an die entsprechende Organisation erklärt man seinen Austritt aus dieser.
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Umgemeindung
Es steht jedem Kirchnemitglied frei sich seine Heimatgemeinde auszusuchen. In der Regel ist man Mitglied in der Kirchengemeinde, in deren Gebiet man seinen ersten Wohnsitz hat. Man kann sich jederzeit in eine Gemeinde seiner freien Wahl Umgemeinden lassen. Dazu ruft man am einfachsten das Gemeindebüro an und teilt seinen Wunsch mit.
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